Die Verbleibens Anordnung
Datum/Zeit
Datum: 17.09.22
9:30 - 16:00
Veranstaltungsort
Geschäftsstelle Augsburg
Kategorien
Veranstaltungsort: Geschäftsstelle Augsburg, Ulmer Str. 160, Haus H, 4 Stock
Zeit 09.30 bis 16.00 Uhr.
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„Die Verbleibens Anordnung – eine Chance für Pflegeeltern im Spannungsfeld zwischen Elternrecht und Kindeswohl“
Pflegeeltern können sich gerichtlich zur Wehr setzen und einen Antrag auf Verbleib stellen, wenn sie in dem Rückführungsgedanken eine Kindeswohlgefährdung erkennen (§ 1632 Abs. 4 BGB).
Das Pflegekindschaftsrecht gehört zu den seltenen Rechtsgebieten, welches sowohl durch das Familienrecht als auch das Öffentliche Recht geprägt ist. Hierdurch ergeben sich einerseits Schnittstellen, andererseits aber auch Widersprüche. So geht das Familienrecht grundsätzlich davon aus, dass der Verbleib des Kindes in einer Pflegefamilie nur vorübergehender Natur ist, während man im Öffentlichen Recht versucht, auch eine langfristige Perspektive zu entwickeln. Über allem steht das Verfassungsrecht mit seinen Grundrechtsgarantien.
Aufgrund der geschilderten Gemengelage ergeben sich spezifische Problem Konstellationen wie im Umgangsrecht oder bei der elterlichen Sorge, aber auch Besonderheiten im Verfahrensrecht.
Das Seminar dient dazu, Zusammenhänge transparent zu machen und Strukturen zu erkennen, die es den TeilnehmerInnen ermöglicht, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erkennen und im Bedarfsfall zu realisieren.
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Anmeldung
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